Wahlhelfer Brandenburg. (Foto: Michael Lietz/rbb)

Brandenburg So unterschiedlich werden Wahlhelfende in Brandenburg entschädigt

Stand: 08.05.2024 06:04 Uhr

In Brandenburg steht ein Super-Wahljahr an. Hierfür werden viele ehrenamtlich Wahlhelfende benötigt. Das Erfrischungsgeld fällt dabei äußerst unterschiedlich aus und liegt fast komplett im Ermessen der Kommunen. Von O. Bak, M. Lietz und G.-S. Russew

Die Einsätze von Ehrenamtlern bei den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni werden in Brandenburg im Schnitt deutlich niedriger entschädigt als in Berlin. Das hat eine aktuelle Umfrage des rbb-Studios Frankfurt (Oder) ergeben. Demnach liegt der durchschnittliche Wert bei 58 Euro für Wahlhelfende und 78 Euro für Wahlvorstände.
 
Die Berliner Sätze für ehrenamtliche Unterstützer liegen mit 100 Euro für Wahlhelfende und 120 Euro für Wahlvorstände deutlich höher.

Grafik Erfrischungsgeld. (Grafik: rbb)

Grafik Erfrischungsgeld

Höhe der Zahlungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich

Die Anreize für das ehrenamtliche Engagement bei Wahlen, das sogenannte Erfrischungsgeld, ist in Brandenburg nicht einheitlich geregelt. Von Kommune zu Kommune können die Sätze divergieren. Zum Teil tun sie das deutlich.

Da wäre beispielsweise Eichwalde (Dahme-Spreewald) im Berliner Speckgürtel. Der Gemeinde geht es finanziell gesehen recht gut, denn der Haushalt ist ausgeglichen, doch richtig viel wird hier für den Wahl-Einsatz nicht gezahlt.
 
Eichwalde orientiert sich am Mindestrahmen der Brandenburger Landeswahlleitung. So werden 25 Euro pro Wahlhelfer und 35 Euro für den Wahlvorstand von der Gemeinde gezahlt - jeweils pro Wahlgang. "Es kam noch nie jemand, der sagt, er möchte mehr haben. Also von daher haben wir gesagt, dann bleibt es eben so", sagt Bürgermeister Jörg Jenoch von der Wähler-Initiative Eichwalde dem rbb. Er sei also nicht knauserig. Unterm Strich erhalten die Helfenden am 9. Juni, dem Tag der Europa- und Kommunalwahl, zusammen 50 Euro für Wahlhelfende und 70 Euro für den Wahlvorstand. Hier spricht man vom doppelten Satz.
 
Die Kommunen können ihre Sätze aber selbst festlegen. In Grünheide (Oder-Spree) sind es am 9. Juni beispielsweise 130 Euro - einheitlich sowohl für Wahlhelfende als auch -vorstände.

Falkensee zahlt für drei Wahlen drei Entschädigungen

Platz eins in der rbb-Datenerhebung nimmt Falkensee (Havelland) ein. Aktuell werden im Falkenseer Rathaus die Briefwahlunterlagen für die insgesamt drei Wahlen am 9. Juni (Kreistag Havelland, Stadtverordnetenversammlung Falkensee, Europawahl) eingetütet und verschickt. Für jede auszuzählende Wahl erhalten die Helfer 50 und der Vorstand 70 Euro. Unterm Strich werden so am Ende 150 beziehungsweise 210 Euro ausbezahlt, also der dreifache Satz.
 
Maßgeblich für die Auszahlungshöhe sei Berlin, denn die Bundeshauptstadt habe tatsächlich vor einiger Zeit die Entschädigungssätze angehoben, erklärt Luise Janssen, Beigeordnete und zuständige Dezernentin der Stadt Falkensee. "Wir haben festgestellt, dass sich einige schon überlegt haben, ob sie nicht in Berlin helfen wollen, so dass wir dann gesagt haben: Was die können, können wir auch." Janssen sei sehr dankbar dafür, dass die Falkenseer Stadtverordneten mitgegangen sind und die Beträge nicht gekürzt haben. So wird Falkensee am 9. Juni rund 10.000 Euro für die 600 ehrenamtlichen Wahlhelfenden ausgeben. Ein paar wenige werden noch gesucht.

Trotz Mindestsatz meldet Eichwalde ausreichend Wahlhelfende

Aber auch Eichwalde am anderen Ende der finanziellen Skala hat kaum Probleme, genügend Personal für die Wahl zusammen zu bekommen. Am Geld allein könne es also nicht liegen, ist sich Eichwaldes Bürgermeister sicher: "Das ist ein Ehrenamt und das ist ganz wichtig für das Funktionieren der Demokratie. Wir haben da relativ gesehen wenige Schwierigkeiten, Freiwillige zu finden. Die machen das dann, weil sie die Wahl durchführen und helfen wollen und nicht wegen des Geldes", unterstreicht Jörg Jenoch.

Das weitere Ranking

Platz zwei teilen sich laut rbb-Umfrage Schöneiche (Oder-Spree), Rüdersdorf (Märkisch-Oderland) und die Stadt Hennigsdorf (Oberhavel) mit 150 (Wahlvorstand) und 100 Euro (Wahlhelfende).
 
Dahinter folgt Grünheide mit den einheitlich 130 Euro, dann Brieskow-Finkenheerd (Oder-Spree) und die Stadt Bernau (Barnim) mit 125 und 100 Euro sowie die Stadt Cottbus mit 125 und 90 Euro.
 
In der Landeshauptstadt Potsdam erhalten Wahlvorsteher für Kommunal- und Europawahl 60 Euro, bei Wahlhelfern sind es 50 Euro. Die Oderstadt Frankfurt spendiert 70 und 50 Euro.
 
Am Tabellenende rangieren Heideblick, Heidesee (beide Dahme-Spree), Sonnewalde (Elbe-Elster), Neuhausen/Spree (Spree-Neiße). Hier wird einmal der Basissatz von 35 und 25 Euro ausbezahlt.

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Bis zu 35.000 Ehrenamtler in Brandenburg benötigt

Um am 9. Juni in Brandenburg die Europa- und die Kommunalwahl reibungslos durchführen zu können, so ein Sprecher des Landeswahlleiters, müssen insgesamt bis zu 35.000 Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler als Wahlhelfende und Wahlvorstehende gefunden werden.

So werden pro Wahllokal zwischen fünf und neun ehrenamtlich Tätige benötigt. Neben einem Wahlvorsteher werden ein Stellvertreter, ein Schriftführer sowie zwei bis sechs Beisitzer gebraucht. Der Wahlvorstand ist im Übrigen beschlussfähig, wenn während der Wahlhandlung von 8 bis 18 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind. Während der Auszählung der Stimmergebnisse nach 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein.
 
In die Zahl von bis zu 35.000 Menschen seien auch Reserven eingerechnet, falls der ein oder andere Wahlhelfende erkrankt ausfallen sollte, stellte ein Sprecher der Landeswahlleitung klar. Zudem habe man es allerorten besonders auf erfahrene Wahlhelfer abgesehen, so der Sprecher weiter, denn der demografische Wandel sorge in den kommenden Jahren dafür, dass viele Ehrenamtler nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher sollten so viele Interessierte wie möglich gefunden werden, um sich mit Blick auf künftige Wahlen mit dann erfahrenen Wahlhelfenden aufstellen zu können.

Abschließend: Das Erfrischungsgeld ist im eigentlichen Sinn keine Bezahlung. Wahlhelfende sind Ehrenamtler, stellen sich in den Dienst an der Allgemeinheit. Aus diesem Grund wird das Erfrischungsgeld beispielsweise auch nicht vom Bürgergeld abgezogen.
 
Sendung: Antenne Brandenburg, 07.05.2024, 06.30 Uhr
 
 
 
* Anmerkung der Redaktion: Nicht alle Brandenburger Kommunen haben auf die rbb-Anfrage zum Erfrischungsgeldes bis zum Stichtag (Dienstag, 07. Mai, 12 Uhr) geantwortet. Somit ist die rbb-Datenerhebung nicht vollumfänglich.